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Whistleblowing.lu

Einführung und Betrieb eines Hinweisgeberverfahrens
Smartes Sourcing für alle UCITS-Gesellschaften über www.whistleblowing.lu

Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10. Mai 2016 zur Umsetzung der UCITS-Verordnung
wird nach Artikel 32 in das Gesetz von 17. Dezember 2010 zu Organismen gemeinschaftlicher Anlagen mit Artikel 149ter eine neue Vorschrift eingefügt. Nach Absatz (4) dieses Artikels haben alle OGAW, die Fondsverwaltungsgesellschaften, Depotbanken und alle mit der Verwaltung von OGAW betrauten Einheiten für Ihre Mitarbeiter ein System einzurichten, über das Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen dieses Gesetz gemeldet werden können. Dieses System muss spezifisch, unabhängig und autonom sein.
Mit dem Dienstleistungsangebot „Whistleblowing“, bereits gebräuchlich im Bankensektor
und im angelsächsischen Raum, wenden wir uns an die UCITS-Fondsgesellschaften in
Luxembourg, welche auf Grund der neuen UCITS5-Verordnung eine Whistleblowing-Prozedur vorhalten müssen.

Hier gehts zu Whistleblowing.lu

  • Smarte Auslagerung zur Erfüllung einer compliance-relevanten Vorschrift:
    Initiales Modul: Lieferung Prozessbeschreibung und Schulungspräsentation
    für Mitarbeiter und Sourcingpartner
  • Anonyme und unabhängige Entgegennahme der Vorfälle durch einen externen
    Ansprechpartner
  • Diskrete Behandlung mit den von Ihnen definierten Ansprechpartnern (Compliance-Officer)
  • Nutzung auch durch die an ihrer Wertschöffungskette beteiligten Sourcingpartner
  • Sie greifen auf die Erfahrung eines langjährigen Partners in Compliance-Fragen zurück
  • Bereitstellung der Prozessbeschreibung „Whistleblowing“ zum Einklinken in Ihr
    Organisationshandbuch (unter individualisierter Einbeziehung der Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner wie z.B. Compliance Vorstand oder Compliance-Officer)
  • Bereitstellung der Präsentation „Whistleblowing“ zur Unterweisung der Mitarbeiter oder Einbettung in Ihre Compliance-Trainings
  • Durchführung gesonderter Schulungen
  • Bereitstellung der anonymen externen Whistleblowing Funktion auf www.whistleblowing.lu
    – Identifikation des Unternehmens über eine zugeteilte Kennung
    – Kommunikationskanäle: Postadresse, Telefon 24/7, www.whistleblowing.lu
    – Jahresübersicht Whistleblowing – Vorfälle (vorgegebener Reporting – Indikator entsprechend Kapitel 6 der Impaktstudie (SWD(2015) 293 final) der Delegierte Verordnung (EU) 2016/438 der Kommission)
  • Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre, verlängert sich danach automatisch um ein Jahr

Sie suchen in Ihrer Organisation Unterstützung bei der Implementierung eines Hinweisgeberverfahrens oder wünschen einen externen Whistle-Blowing-Agent. Sprechen Sie uns an – wir haben die Lösung.